1. Die Revision der Beklagten und die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juni 2007 - 17 Sa 254/07 - werden zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten der Revision zu 17 %, die Beklagte trägt sie zu 83 %.
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