LAG Berlin, vom 08.09.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 15/75
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB
BAG, Urteil vom 23.01.1977 - Aktenzeichen 3 AZR 620/75
DRsp Nr. 2005/1856
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3HGB
»1. § 75 Abs. 3HGB verstößt gegen Art. 3GG und ist daher nichtig. Zu dieser Feststellung ist das Bundesarbeitsgericht befugt, weil § 75 Abs. 3HGB vorkonstitutionelles Recht darstellt.2. Der Wegfall des § 75 Abs. 3HGB führt zu einer Regelungslücke, die durch analoge Anwendung des § 75 Abs. 1HGB zu schließen ist. Im Falle einer außerordentlichen Vertragsbeendigung kann sich der Arbeitgeber unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Form von einem Wettbewerbsverbot lossagen wie der Arbeitnehmer.«