1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2008 - 5 Sa 1937/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen für Pausen während der Nachtarbeit sowie an Sonn- und Feiertagen.
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