Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 05.07.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Restvergütungsansprüche der Klägerin, wobei hauptsächlich die Frage streitig ist, ob die Beklagte zur Weitergabe der Tariflohnerhöhungen und zur Berücksichtigung der Stufenaufstiege bei der Berechnung der Vergütungshöhe verpflichtet ist.
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