Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.05.2009 – 1 Ca 3442/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsverfahren streiten die Parteien noch über Vergütungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte für die Monate Februar 2008 bis Juli 2008.
Die am 18.03.1965 geborene Klägerin war in der Zeit vom 01.02.2008 mindestens bis zum 31.07.2008 bei der Beklagten als Büroangestellte tätig.
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