Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 22.09.1992 -
Der Kläger wird in der Abteilung 61.61 (= Planung und Vermessung) des Planungsamtes der Beklagten beschäftigt. Amtsleiter ist der Oberbaurat K. Den noch in der Abteilung beschäftigten Arbeitnehmern zahlt die Beklagte
- dem Abteilungsleiter nach VerGr. IV a
- einem Sachbearbeiter im Bereich der Orts- und Regionalplanung nach VerGr. IV b
- einem Vermessungstechniker nach VerGr. V b
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