LAG Brandenburg, vom 10.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 100/92
ArbG Brandenburg 3 Ca 1535/91 - 9.1.1992,
Verhandlung in den neuen Bundesländern
BAG, Beschluß vom 10.03.1993 - Aktenzeichen 4 AZR 541/92 (B)
DRsp Nr. 1993/3337
Verhandlung in den neuen Bundesländern
»1. Gegen Terminsverfügungen des Vorsitzenden ist die Gegenvorstellung statthaft.2. Für Terminsbestimmungen und Terminsverlegungen ist der Senat weder mit noch ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter zuständig. Eine Zuständigkeit des Senats besteht nur für Vertagungen.«