A.
I.
1. Die Beschwerdeführerin, eine Firma des B...-Konzerns, betreibt den "B...-Lesering". Sie läßt die Werbung der Mitglieder dieses Leserings durch fremde, von ihr unabhängige Werbeunternehmen, die sog. "Betreuungsfirmen", durchführen.
Eine der Betreuungsfirmen unternahm die Werbung in der Weise, daß die Werber Straßenpassanten durch Verteilen von Glückslosen veranlaßten, das Werbelokal aufzusuchen, um sie dort für den Lesering zu gewinnen.
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