LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 08.11.2013
3 Ta 177/13
Normen:
ZPO § 114 S. 1; AGG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 18.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2089/13

Versagung der Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Altersbenachteiligung bei unzureichenden Darlegungen zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Bewerbung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.11.2013 - Aktenzeichen 3 Ta 177/13

DRsp Nr. 2013/25763

Versagung der Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Altersbenachteiligung bei unzureichenden Darlegungen zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Bewerbung

Einer Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei der Stellenbewerbung fehlen die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten, wenn der Kläger bereits nicht in ausreichender Weise darlegt, dass er die in der Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und eine ordnungsgemäße Bewerbung abgegeben hat.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 18.09.2013 - Az. 1 Ca 2089/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; AGG § 15 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).