A. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung des Betriebsratsmitglieds Edgar P vom Betrieb der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) am W in denjenigen am F (jeweils in München), hilfsweise um die Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung.
Der Beteiligte zu 2) ist der im Betrieb am W bestehende 15-köpfige Betriebsrat. Der Beteiligte zu 3), Edgar P, ist seit 1. Oktober 1984 bei der Arbeitgeberin als Mitarbeiter in der Abteilung Personenschutz beschäftigt; er ist Mitglied des Betriebsrats am Standort W und seit dem 1. Oktober 1998 als stellvertretender Betriebsratsvorsitzender zu 50 % seiner Arbeitszeit freigestellt.
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