Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juli 2009 - 15 BV 197/09 - abgeändert:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
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