LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2015
6 Sa 248/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1; KSchG § 9 Abs. 2; BGB § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 20.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1558/13

Wahlrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich des Auflösungstermins bei Auflösungsantrag nach mehreren unwirksamen ordentlichen Kündigungen

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 248/14

DRsp Nr. 2016/5272

Wahlrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich des Auflösungstermins bei Auflösungsantrag nach mehreren unwirksamen ordentlichen Kündigungen

Dem Arbeitnehmer steht, wenn der Arbeitgeber mehrere ordentliche Kündigungen ausgesprochen hat, ein Wahlrecht hinsichtlich des Auflösungstermins gemäß § 9 KSchG zu.

Die Berufung des Klägers vom 23.06.2014 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 - 2 Ca 1558/13 - wird als unzulässig verworfen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 - 2 Ca 1558/13 - wird zurückgewiesen.

Der Auflösungsantrag der Beklagten vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20.02.2014 - 2 Ca 1558/13 - wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 7/13, die Beklagte trägt 6/13.

Die Revision wird für die Beklagte, nicht jedoch für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1; KSchG § 9 Abs. 2; BGB § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 5;

Tatbestand: