I. Auf die Revision des beklagten Landes wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 -
II. Im Übrigen wird die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 -
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. März 2019 -
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