LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.10.2013
13 Sa 274/13
Normen:
BGB § 613a Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 16.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5155/12

Widerspruch gegen BetriebsübergangVerwirkung des WiderspruchsrechtsNeuer Arbeitsvertrag mit Betriebserwerber

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.10.2013 - Aktenzeichen 13 Sa 274/13

DRsp Nr. 2014/11425

Widerspruch gegen Betriebsübergang Verwirkung des Widerspruchsrechts Neuer Arbeitsvertrag mit Betriebserwerber

Ein Betriebsveräußerer darf auf Grund eines Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages des Arbeitnehmers mit dem Betriebserwerber davon ausgehen, dass dieser sein Widerspruchsrecht nicht mehr ausüben wird.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2013 - 6 Ca 5155/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 5;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach erfolgtem Betriebsübergang über den 31. März 2012 hinaus, über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger weiterzubeschäftigen und um die Zahlung von 13.000,00 € Umzugskostenentschädigung.

Der Kläger war seit dem 01. Juni 2000 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01. Mai 2008 als Senior Systemplaner IT-Entwicklung in der Abteilung Vertriebssysteme (OEV) im Bereich Entwicklung (OE) in der Unternehmenszentrale der Beklagten in A zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt durchschnittlich € 5.319,81 tätig.