BGH, vom 19.03.1965 - Vorinstanzaktenzeichen V ZB 10/64
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem Prozeßkostenhilfeantrag
BVerfG, Beschluß vom 06.06.1967 - Aktenzeichen 1 BvR 282/65
DRsp Nr. 1996/7788
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem Prozeßkostenhilfeantrag
»Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1GG, im Zivilprozeß einem unbemittelten Rechtsmittelkläger, der nach Bewilligung des Armenrechts die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag (§ 234 Abs. 1ZPO) versäumt hat, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.«