1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2022 -
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2022 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
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