LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.11.2015
17 Sa 1647/14
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1158/14

Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 1647/14

DRsp Nr. 2016/10294

Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

Orientierungssätze: unwirksame Ausübung des Direktionsrechts (Umstationierung von Kabinenmitarbeitern der DLH von Berlin nach Frankfurt am Main)

1. Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar, da die Veränderung des Stationierungs- und damit des Einsatzortes bei den Mitarbeitern des fliegenden Personals wesentliche Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Berechnung von Arbeits- und Ruhezeiten hat.