LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.11.2015
3 Sa 287/15
Normen:
TVÖD-F; TV-Zukunft Fraport;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 04.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 4673/14

Wirksamkeit einer dynamischen Verweisung in einem Formulararbeitsvertrag

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.11.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 287/15

DRsp Nr. 2016/11563

Wirksamkeit einer dynamischen Verweisung in einem Formulararbeitsvertrag

Orientierungssätze: Einzelfall unbegründeter Berufung. Keine Vergütungsansprüche nach TVöD -F, dieser wird durch den TV-Zukunft Fraport als speziellere Regelung verdrängt. Wirksame dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, welche letztlich zur Anwendung des TV-Zukunft Fraport führt, der seinerseits wirksam zustande gekommen ist.

1. Eine Verweisung auf Vorschriften eines anderen Regelungswerks ist dem geltenden Recht nicht fremd und führt für sich genommen nicht zur Intransparenz. 2. Insbesondere ist unerheblich, dass bei Vertragsschluss noch nicht absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden. Denn die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung geltenden, in Bezug genommenen Regelungen sind bestimmbar. 3. Der Tarifvertrag Zukunft Fraport ist wirksam zustande gekommen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Dezember 2014 - 19 Ca 4673/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVÖD-F; TV-Zukunft Fraport;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Frage nach welchem Tarifvertrag und welcher Entgeltgruppe der Kläger zu vergüten ist.

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