LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.11.2011
17 Sa 1468/11
Normen:
GVG § 18;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 3627/11

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines ausländischen Diplomaten vor den deutschen Arbeitsgerichten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1468/11

DRsp Nr. 2012/16551

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines ausländischen Diplomaten vor den deutschen Arbeitsgerichten

1. Die Immunität eines Diplomaten von der Zivilgerichtsbarkeit hängt nicht von der Schwere seiner - angeblichen oder tatsächlichen - Rechtsverletzungen ab. 2. § 18 GVG verstößt nicht gegen Art. 14 GG und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.06.2011 - 36 Ca 3627/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.

Normenkette:

GVG § 18;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren darüber, ob der Beklagte der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist.

Der Beklagte ist akkreditierter Attaché der Botschaft des Königreichs S. in der Bundesrepublik Deutschland. Er beschäftigte die Rechtsvorgängerin der Klägerin seit dem 3. April 2009 als Hausangestellte in seinem Privathaushalt. Diese trat mit Vertrag vom 15. Februar 2011 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Abwicklung an die Klägerin ab.