Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02. Mai 2012 -
Die Klage wird in Höhe von 107,84 € abgewiesen.
IIIm Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
IIIDie Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IVDie Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht in der Berufungsinstanz noch von der Beklagten abgerechnete Vergütung für die Monate März 2010 bis Mai 2010 geltend.
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