Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin auch über den 1. April 1986 hinaus die ihr bis dahin gewährte tarifliche Tbc-Zulage in Höhe von DM 67,-- monatlich zusteht.
Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1982 als Krankenschwester in der Abteilung Bronchologie in der von der Beklagten betriebenen R-Klinik in beschäftigt. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 25. Oktober 1982 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag betreffend Übernahme des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|