Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin auch über den 1. April 1986 hinaus die ihr bis dahin gewährte tarifliche Tbc-Zulage in Höhe von DM 67,-- monatlich zusteht.
Die Klägerin ist seit dem 1. Februar 1980 im Labor der von der Beklagten betriebenen R-Klinik in beschäftigt. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 4. Februar 1980 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag betreffend Übernahme des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
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