Die Beschwerde der Antragstellerin und die Anschlussbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 07.02.2013 - 3 BV 35 a/12 - werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers im Betrieb der Entleiherin (Antragstellerin, nachfolgend: Arbeitgeberin) und um die Feststellung, ob die vorläufige Einstellung des Leiharbeitnehmers aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war. Der Antragsgegner (nachfolgend: Betriebsrat) ist der bei der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat, der aus drei Mitgliedern besteht. Ersatzmitglieder gibt es nicht.
1) 2)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|