LAG Düsseldorf - Beschluss vom 16.04.1992
7 Ta 96/92
Normen:
ZPO § 1 Abs. 1 § 788 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1992, 467

Zwangsvollstreckung: Notwendigkeit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 96/92

DRsp Nr. 2002/8860

Zwangsvollstreckung: Notwendigkeit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung

Hat der Gläubiger selbst eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner gesandt, so muß zunächst abgewartet werden, ob auf dieses Schreiben hin eine Zahlung erfolgt. Ein an einem Tag nach Zugang dieses Schreibens von dem Rechtsanwalt an den Schuldner gerichtetes Schreiben, mit der er zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erneut zur Zahlung auffordert, kann, sofern die Überweisung sogleich nach Eingang des Mandantenschreibens in die Wege geleitet wird (hier: noch am Tage des Eingangs dieses Schreibens), nicht als notwendige Maßnahme der Zwangsvollstreckung angesehen werden.

Normenkette:

ZPO § 1 Abs. 1 § 788 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Mümmler, JurBüro 1992, 468

Fundstellen
JurBüro 1992, 467