KG - Urteil vom 11.10.2007
22 U 212/05
Normen:
ZPO § 767; ZPO § 794 Nr. 5; ZPO § 800; RBerG § 1 Abs. 1; BGB § 242; HGB § 130;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 06.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 311/04

Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer GrundschuldbestellungsurkundeGeschlossener Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsVollmachtlose Grundschuldbestellung und UnterwerfungserklärungReichweite von Aufklärungspflichten einer Bank

KG, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 22 U 212/05

DRsp Nr. 2021/4925

Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer Grundschuldbestellungsurkunde Geschlossener Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Vollmachtlose Grundschuldbestellung und Unterwerfungserklärung Reichweite von Aufklärungspflichten einer Bank

Die Berufung des Klägers 14. gegen das am 06. Januar 2005 verkündete Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (10 O 311/04) und die Anschlussberufung der Beklagten werden als unzulässig verworfen.

Die Berufungen der Kläger 1. bis 13. sowie der Drittwiderbeklagten 1. bis 5. und 7. gegen das am 06. Januar 2005 verkündete Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (10 O 311/04), die Berufung der Drittwiderbeklagten 6. gegen das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (10 O 311/04) sowie die Berufung der Drittwiderbeklagten 2. gegen den sie betreffenden Kostentenor des am 24. Februar 2005 verkündeten Urteils der 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (10 O 311/04) werden mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass