Arbeitsgericht
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Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
In Sachen
... ./. ...
melden wir uns unter Vorlage der Vollmacht für die Beklagte.
Wir werden beantragen, die Klage abzuweisen.
Begründung:
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die von ihr geltend gemachten Ergänzungen/auf das von ihr vorgegebene qualifizierte Zeugnis. Sie hat die von ihr behaupteten bzw. im Zeugnis aufgeführten Arbeiten nicht ausgeführt.
Die Klägerin war zwar in der Buchhaltung beschäftigt, sie ist jedoch zu keiner Zeit als Bilanzbuchhalterin tätig gewesen. Vielmehr wurde sie, wie in dem ihr erteilten Zeugnis ausgeführt wird, mit untergeordneten Tätigkeiten, darunter fast ausschließlich mit Kontenabstimmung, beschäftigt.
Beweis: Zeugnis des Leiters der Buchhaltung
Die Klägerin wurde auch nicht mit Leitungsaufgaben in der Buchhaltung betraut. Zwar war die stellvertretende Leiterin der Buchhaltung in der Zeit vom ... bis ... im Erziehungsurlaub, ihre Aufgaben wurden in dieser Zeit aber von der Mitarbeiterin ... wahrgenommen. Der Klägerin hätte für diese Tätigkeit auch die notwendige Ausbildung gefehlt.
Beweis: Zeugnis der Mitarbeiterin ...
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