II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Betriebsrat und Arbeitgeber stritten über die Unterlassung der Durchführung des Arbeitszeitmodells "mobiles Arbeiten", das der Arbeitgeber angesichts der Pandemielage eingeführt hatte. Der Betriebsrat hatte die Aufnahme von Verhandlungen über eine vom Arbeitgeber vorgelegte Betriebsvereinbarung zu diesem Komplex abgelehnt.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021