Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Wird das Angebot einer Vereinbarung über Kurzarbeit von dem Arbeitnehmer allein deshalb abgelehnt, weil der Arbeitgeber nicht zum vollen Lohnausgleich bereit ist, ist die darauffolgende Kündigung nicht wegen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB unwirksam.
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