I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

§ 1 Abs. 3 AÜG, der eine Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des Konzerns ohne eine Erlaubnis gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG unter bestimmten Voraussetzungen zulässt (sog. Konzernprivileg), bleibt anwendbares Recht. Auf die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem Europarecht kommt es nicht an. Jedenfalls kann diese Vorschrift nicht europarechtskonform konträr ausgelegt werden und ist somit geltendes Gesetz.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023