IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Urlaubsgewährung für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung bietet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, das Risiko des Annahmeverzugs zu reduzieren. Zu beachten ist hierbei, dass der Urlaub eindeutig für einen bestimmten Zeitraum gewährt und das für diesen Zeitraum geschuldete Urlaubsentgelt zumindest vorbehaltlos zugesichert wird. Eine solche Urlaubsgewährung könnte allerdings vom Arbeitnehmer dahin gehend interpretiert werden, dass der Arbeitgeber selbst Zweifel an der Wirksamkeit der von ihm ausgesprochenen fristlosen Kündigung hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 27.07.2021