Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Entscheidung des BAG entspricht der ständigen Rechtsprechung und ist mit Blick auf die damit einhergehende Rechtssicherheit zu begrüßen. Würden schon die Einlegung eines Widerspruchs oder die Erhebung einer Anfechtungsklage zur Unbeachtlichkeit der Zustimmung führen, verlöre diese ihr Gewicht, was der Wertung des Gesetzgebers zuwiderliefe. §
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