Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Bei der Frage der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Die Änderung der Vergütungsgruppe eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ist keine Umgruppierung i.S.d. § 99 BetrVG. Es handelt sich um eine individualrechtliche Frage der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung eines vergleichbaren Arbeitnehmers nach § 37 Abs. 4 BetrVG, bei der kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht.
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