I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der dringende Verdacht einer vorsätzlichen Einbuchung in das Zeiterfassungssystem vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme kann eine Verdachtskündigung rechtfertigen.

Letzte redaktionelle Änderung: 04.10.2023