Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, mit der er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht.
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