IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung verdient im Ergebnis Zustimmung. Die AUB ist weiterhin das wichtigste Beweismittel des Arbeitnehmers zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Wie die jüngste Rechtsprechung zeigt, kann der Beweiswert vor allem in den Fällen erschüttert werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit exakt mit dem Ende des durch den Arbeitnehmer gekündigten Beschäftigungsverhältnisses korrespondiert. Der vorliegende Fall zeigt aber, dass die Frage des Beweiswerts einer AUB stets von dem Umständen des Einzelfalls abhängt.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.11.2023