2/11.1 Senkung der Beschäftigungsvoraussetzungen durch ein Drei-Säulen-Modell

Autor: Weyand

2/11.1.1 Fachkräftesäule

Das Artikelgesetz, das seinen Schwerpunkt in der Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) setzt, führt ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell ein. Zentrales Element der Einwanderung bildet hierbei die Fachkräftesäule. Sie soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten.

Die "Blue Card EU", die günstige Bedingungen für den Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Wechsel des Berufs vorsieht, soll künftig noch mehr Fachkräften mit Hochschulabschluss zugänglich sein. Insoweit werden die Regelungen der reformierten Blue-Card-EU-Richtlinie3) für hochqualifizierte Einwanderer umgesetzt, die den Mitgliedstaaten flexiblere Kriterien für die Zulassung ermöglicht. Unter anderem wird künftig die Mindestverdienstgrenze für die Erteilung der Blue Card für akademische Fachkräfte auf 50 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gesenkt. Die neue Mindestgehaltsschwelle liegt damit im laufenden Jahr bei 43.800 Euro brutto.