Autor: Kloppenburg |
Von nicht unerheblicher Bedeutung sind einstweilige Verfügungen im Rahmen von Konkurrentenklagen. Das BAG hat im Wesentlichen die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze übernommen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art.
Der einstweilige Rechtsschutz ist hier so bedeutsam, weil ein Unterlassungsanspruch erst mit Abschluss eines Auswahlverfahrens entstehen kann. Bis dahin ist der Unterlassungsanspruch unbegründet, weil der Arbeitgeber sich nicht als Störer i.S.d. §
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