Autor: Sitter |
Besondere Regeln gelten im Fall der Erkrankung von Kindern, die im Haushalt des Arbeitnehmers leben. Nach §
a) | nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, |
b) | eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und |
c) | das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
Mit dem Anspruch auf Pflege-Krankengeld einher geht der Anspruch gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht (§
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