Das Altersteilzeitverhältnis endet zu den zwischen dem Arbeitgeber und Altersteilzeitbeschäftigten im Altersteilzeitvertrag oder zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten Beendigungszeitpunkt.
Die in §
Das Arbeitsverhältnis endet ohne weiteres mit dem Tod des Arbeitnehmers.
Die Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren zu beschleunigen, sieht §
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