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Archiv
7/5.1.8 Beteiligung der Personalvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (Stand: Oktober 2012)
7/5.1.8 Beteiligung der Personalvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (Stand: Oktober 2012)
7/5.1.8 Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes
7/5.1.8.1 Unwirksamkeit jeder arbeitgeberseitigen Kündigung bei Nichtbeteiligung der Personalvertretung
7/5.1.8.2 Tatbestände für die Beteiligung der Personalvertretung bei Kündigungen von Arbeitnehmern im BPersVG
7/5.1.8.3 Unwirksamkeit der Kündigung nach § 79 Abs. 4 BPersVG
7/5.1.8.4 Geschützter Personenkreis, Existenz eines Personalrats, Arbeitgeberkündigung
7/5.1.8.5 Mitwirkung des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.6 Anhörung des Personalrats bei außerordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.7 Beteiligung des Personalrats bei einer Kündigung gegenüber nicht mehr ordentlich kündbaren Arbeitnehmern
7/5.1.8.8 Rechtsfolgen bei Fehlern im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren zu Kündigungen
7/5.1.8.9 Checkliste zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
7/5.1.8 Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes
7/5.1.8.1 Unwirksamkeit jeder arbeitgeberseitigen Kündigung bei Nichtbeteiligung der Personalvertretung
7/5.1.8.2 Tatbestände für die Beteiligung der Personalvertretung bei Kündigungen von Arbeitnehmern im BPersVG
7/5.1.8.3 Unwirksamkeit der Kündigung nach § 79 Abs. 4 BPersVG
7/5.1.8.4 Geschützter Personenkreis, Existenz eines Personalrats, Arbeitgeberkündigung
7/5.1.8.5 Mitwirkung des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.6 Anhörung des Personalrats bei außerordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.7 Beteiligung des Personalrats bei einer Kündigung gegenüber nicht mehr ordentlich kündbaren Arbeitnehmern
7/5.1.8.8 Rechtsfolgen bei Fehlern im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren zu Kündigungen
7/5.1.8.9 Checkliste zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
7/5.1.8 Beteiligung der Personalvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (Stand: Oktober 2012)
7/5.1.8 Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes
7/5.1.8.1 Unwirksamkeit jeder arbeitgeberseitigen Kündigung bei Nichtbeteiligung der Personalvertretung
7/5.1.8.2 Tatbestände für die Beteiligung der Personalvertretung bei Kündigungen von Arbeitnehmern im BPersVG
7/5.1.8.3 Unwirksamkeit der Kündigung nach § 79 Abs. 4 BPersVG
7/5.1.8.4 Geschützter Personenkreis, Existenz eines Personalrats, Arbeitgeberkündigung
7/5.1.8.5 Mitwirkung des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.6 Anhörung des Personalrats bei außerordentlichen Kündigungen
7/5.1.8.7 Beteiligung des Personalrats bei einer Kündigung gegenüber nicht mehr ordentlich kündbaren Arbeitnehmern
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