BAG - Urteil vom 12.12.1956 (2 AZR 11/56)
Der Beklagte, der früher im höheren Dienst der Finanzverwaltung tätig war und Volljurist ist, war vom 20. Februar 1950 bis 31. Dezember 1954 bei der Klägerin beschäftigt. Sein Aufgabengebiet bestand nach Nr. 2 des [...]