Formularmäßige Abbedingung der Provisionspflicht für stornierte Zeitschriftenabonnements; Pflicht des Unternehmers zur Durchsetzung seiner Ansprüche
BGH, vom 21.10.1970 - Aktenzeichen VII ZR 54/70
DRsp Nr. 1996/15029
Formularmäßige Abbedingung der Provisionspflicht für stornierte Zeitschriftenabonnements; Pflicht des Unternehmers zur Durchsetzung seiner Ansprüche
a. Eine Vereinbarung, wonach der Handelsvertreter in den Fällen des Abspringens von Zeitschriftenabonnenten in den ersten 18 bzw. 26 Wochen seine Provisionsansprüche wieder verlieren soll, kann allgemein und ohne Einschränkung nicht als rechtswirksam anerkannt werden.b. Eine solche Vereinbarung ist im Hinblick auf den zwingenden Charakter des § 87 a Abs. 3HGB nichtig, soweit dem Unternehmer die Ausführung des Geschäfts mit abnahme- und zahlungsunwilligen Kunden, also die gerichtliche Durchsetzung der Erfüllungsansprüche, zuzumuten ist.c. Beim Vertrieb von Massengütern des täglichen Bedarfs mit geringem Wert des Einzelstücks (hier: Zeitschriften) spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß es dem Unternehmer nicht zuzumuten ist, seine Ansprüche gegen zahlreiche nicht abnahme- und zahlungsunwillige Kunden gerichtlich durchzusetzen; der Handelsvertreter kann jedoch darlegen und unter Beweis stellen, daß dem Unternehmer in bestimmten Fällen die Durchsetzung seiner Ansprüche zumutbar gewesen ist.
Normenkette:
HGB § 87a Abs. 5 ;
Hinweise:
Anm. Herschel in AP Nr. 3 zu § 87a
Fundstellen
AP Nr. 3 zu § 87 a HGB
BB 1971, 1430
DB 1971, 2303
DRsp II(210)212a
DRsp II(210)62Nr. 19
MDR 1972, 135
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