Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 13. Juni 1985 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Bei dem Kläger wurden mit Bescheid vom 24. August 1981 als Behinderungen nach dem
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