BFH - Beschluss vom 10.02.2022 (VII B 85/21)
Der Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 20.05.2021 – 4 V 33/21 wird insoweit aufgehoben, als im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt wurde, dass die Beschwerdegegnerin im Zeitpunkt des Ergehens [...]