BFH - Beschluss vom 19.02.2024 (VII B 40/23 (AdV))
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 24.02.2023 - 4 V 118/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. [...]