§ 4 Abs. 7, § 8 Abs. 1, Abs. 3 VOB/B

Zum Mängelbeseitigungsrecht des Auftragnehmers nach Kündigung

OLG Stuttgart, Urt. v. 03.03.2015 - 10 U 62/14 (n. rkr.)IBR 2015, 246, 247 = BR-Report 4/2015, 14

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob einem während der Bauausführung gekündigten Auftragnehmer noch ein Nachbesserungsrecht für Mängel zusteht.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsätze:

"1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 muss erkennen lassen, auf welchen Grund sie gestützt wird. Wird die Kündigung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund gestützt, ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein auf diesen Grund beschränkt.

2. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Dafür trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: