§ 631 Abs. 1 BGB

Zu § 631 Abs. 1 BGBPauschalpreisvertrag - Substantiiertes Bestreiten einer Werklohnforderung

BGH, Urt. v. 25.08.2016 - VII ZR 193/13 IBR 2016, 677 = BauR 2016, 2088

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Anforderungen an den Auftraggeber zu stellen sind, wenn er die Richtigkeit einer Schlussrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags bestreitet.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"Das Gericht muss, wenn bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer prüfbar abgerechnet hat, in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.

Der BGH bestätigt mit dieser Entscheidung zunächst noch einmal sein Urteil vom 07.04.2016 (VII ZR 56/15, BauR 2016, 1306 = IBR 2016, 346), mit dem er ausführte, dass ein vom Auftragnehmer selbst gestellter Insolvenzantrag gem. § 8 Nr. 2 VOB/B, Ausgabe 2002, einen außerordentlichen Grund zur Kündigung des Generalunternehmervertrags für den Auftraggeber bietet.

2.