§ 635 BGB a.F.

Schadensersatz bei Baumängeln ohne Sanierung: keine Umsatzsteuer

BGH, Hinweisbeschl. v. 11.03.2015 - VII ZR 270/14 IBR 2015, 299 = NJW 2015, 1875

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob auch für Altfälle bei Geltung des § 635 BGB a.F. eine Umsatzsteuer nur verlangt werden kann, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Auch in noch nach § 635 BGB a.F. zu beurteilenden Altfällen umfasst der nach Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatzanspruch die auf die voraussichtlichen Kosten einer bislang nicht durchgeführten Mängelbeseitigung entfallende, tatsächlich nicht angefallene Umsatzsteuer nicht."

Bereits mit Urteil vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09, IBR 2010, 554) hatte der BGH den Leitsatz aufgestellt:

"Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: