VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 13.01.2010
3 S 2634/09
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; LBO § 2 Abs. 1; LBO § 2 Abs. 10 Nr. 1, 2; LBO § 49; LBO § 51 Abs. 1 Nr. 3; LBO § 51 Abs. 2; LBO § 59; LBO § 64 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; LBO § 69;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 16.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3861/09

Abbaubare, aus vorgefertigten Teilen zusammengesetzte, als Schauobjekt für Kunden aufgestellte Parkierungsanlage für PKW als bauliche Anlage mit überwiegend ortsfester Benutzung; Einstweiliger Rechtsschutz i.R.e. Antrags auf Aufstellung einer Parkierungsanlage auf der Grenze zu einem Nachbargrundstück

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 3 S 2634/09

DRsp Nr. 2010/1933

Abbaubare, aus vorgefertigten Teilen zusammengesetzte, als Schauobjekt für Kunden aufgestellte Parkierungsanlage für PKW als bauliche Anlage mit überwiegend ortsfester Benutzung; Einstweiliger Rechtsschutz i.R.e. Antrags auf Aufstellung einer Parkierungsanlage auf der Grenze zu einem Nachbargrundstück

Eine im Freien aufgestellte, aus vorgefertigten Teilen zusammengesetzte, auf- und abbaubare Parkierungsanlage für PKW mit mehrstöckigen Abstellplattformen und einer mechanischen Hubplattform stellt eine bauliche Anlage nach § 2 Abs. 1 LBO mit überwiegend ortsfester Benutzung jedenfalls dann dar, wenn sie als Schauobjekt für Kunden des Herstellers dienen soll.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. November 2009 - 1 K 3861/09 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; LBO § 2 Abs. 1; LBO § 2 Abs. 10 Nr. 1, 2; LBO § 49; LBO § 51 Abs. 1 Nr. 3; LBO § 51 Abs. 2; LBO § 59; LBO § 64 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; LBO § 69;

Gründe