Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.02.2019, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieser Beschluss sowie das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 45.000 € festgesetzt.
Tatsächliche Feststellungen
I. II.
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